1. Juni 2022, 7:00 Uhr

Informationen für Schüler/innen, Studierende und Erziehungsberechtigte

Wir informieren Sie an dieser Stelle laufend über alle Änderungen und aktuellen Entwicklungen an der Bergheidengasse in Folge der Pandemie.

Beachten Sie bitte die aktuellen Regelungen für den Schulbetrieb. Die PCR-Testverpflichtung wird zwar ab 2. Juni 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt, wir empfehlen aber angesichts der wieder deutlich steigenden Zahlen an Neuinfektionen an der Bergheidengasse (trotz der deutlich niedrigeren Zahlen an durchgeführten Tests!) weiterhin, einmal pro Woche – nach Möglichkeit immer dienstags – mit dem PCR-Testsystem von „Alles gurgelt!“ zu testen.

Wir empfehlen allen Schüler/inne/n und Studierenden im Hinblick auf den Herbst die Schutzimpfung gegen COVID-19. Die Impfung wird sowohl von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA als auch von der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde empfohlen. Sie ist eine zusätzliche Option im Kampf gegen die Pandemie. Nähere Informationen unter #bergheidengasseimpft.

Für Kandidat/innen der abschließenden Prüfungen finden Sie hier auch die Eckpunkte zur Reife- und Diplomprüfung bzw. Abschlussprüfung 2022.

Das Sekretariat der Bergheidengasse ist für Sie unter +43 (1) 804 72 81 werktags Montag bis Freitag von 7:45–15:00 Uhr erreichbar.

Das Krisenteam der Bergheidengasse

Schulbetrieb
#bergheidengasseimpft
Hinweise für den Schulbesuch
Vorgehensweise bei COVID-19 (Verdachts-) Fällen
Gespräche mit Obsorgeberechtigten
Information zu den abschließenden Prüfungen im Haupttermin 2021/22
Jugendcoaching
Krisenteam


Schulbetrieb

(30. April 2022)

Für den Schulbetrieb gelten aktuell folgende Regelungen:

FFP2-Maske

Seit 25. April 2022 wurde ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt: Für alle Schüler/innen und Studierende sowie für alle Externen entfällt dann die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich. Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.

Testungen

Die PCR-Testungen werden ab 2. Juni 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Wir empfehlen aber angesichts der wieder deutlich steigenden Zahlen an Neuinfektionen an der Bergheidengasse (trotz der deutlich niedrigeren Zahlen an durchgeführten Tests!) weiterhin, einmal pro Woche – nach Möglichkeit immer dienstags – mit dem PCR-Testsystem von „Alles gurgelt!“ zu testen. In allen Jahrgängen/Klassen, in denen ein/e Schüler/in bzw. ein/e Studierende/r positiv getestet wird, muss aber weiterhin an den auf die Feststellung folgenden 5 Tagen täglich nach Möglichkeit ein PCR-Test, in Ausnahmefällen ein Antigentest, durchgeführt werden. Bei positiven Fällen in einem Jahrgang/einer Klasse (Anlasstestung) können alle betroffenen Personen der Schule (auch Kontaktpersonen, die nicht als K1 klassifiziert wurden) „Ich bin Kontaktperson“ angeben. Damit kann ohne monatliche Einschränkung getestet werden.
Sollte das Infektionsgeschehen am Schulstandort zunehmen, kann die Schulleitung bei entsprechender Risikolage die Maßnahmen verschärfen.

Fernbleiben vom Unterricht

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des regulären Schulbetriebs.

Für Schüler/innen und Studierende, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens. Die Schulleitung muss Atteste zurückweisen, die nicht die erforderlichen Informationen enthalten.

Für Schüler/innen und Studierende, die von der Präsenzpflicht ausgenommen sind oder sich in Quarantäne befinden, gelten dieselben Regelungen wie im Krankheitsfall. Unterrichtsinhalte sind selbständig zu erarbeiten.

„Alles gurgelt!“ an der Bergheidengasse

Das Projekt „Alles gurgelt!“ der Stadt Wien bietet für diese PCR-Testungen eine leistungsfähige und nutzerfreundliche Testplattform. Sollte das „Alles gurgelt!“-Portal überlastet und nicht erreichbar sein, bitte direkt bei LEAD Horizon einsteigen!

Wählen Sie nach dem Login aus, wer getestet werden soll:

Sollten Sie sich bisher nicht authentifiziert über den QR-Code der Schule getestet haben, ändern Sie (einmalig) Ihre persönlichen Daten über die Aktion „Editieren“. Verwenden Sie für die Testung unbedingt den QR-Code, den Sie per Mail bzw. über Ihre/n Jahrgangs-/Klassenvorstand/-vorständin bzw. Studienkoordinatorin erhalten haben.

Wählen Sie im Dropdown-Menü an Stelle von „Behördliche Testung“ den Testgrund („Reguläre Testung“) und wählen Sie „Ich nutze eine der 5 kostenlosen PCR Testungen pro Monat […]“:

Bei positiven Fällen in der Klasse/Gruppe (Anlasstestung) können alle betroffenen Personen der Schule (auch „Nicht-K1“) den Testgrund „Behördliche Testung“ und „Ich bin Kontaktperson“ angeben. Damit kann ohne monatliche Einschränkung getestet werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie den erforderlichen Laborbefund ausschließlich bei Anwendung mit Identitätsnachweis erhalten.

Stellen Sie sicher, dass der Browser die Zugriffsrechte für die Kamera hat (vgl. dazu die Einstellungen z. B. für Google Chrome bzw. Mozilla Firefox).

Test mit Authentifizierung

Die Dateneingabe in der WebApp muss vollständig abgeschlossen werden.

Test abschließen

Sie erhalten danach als Bestätigung eine E-Mail von LEAD Horizon mit dem Vermerk „Alles fertig!“. Nur bei vollständig eingegebenen Daten kann ein Ergebnis zugestellt werden.

Die Proben können (soweit Schultag) Montag bis Donnerstag vor 8:30 Uhr sowie Freitag bis 13:30 Uhr an der Bergheidengasse oder in allen Abgabestellen von „Alles gurgelt!“ abgegeben werden. Beachten Sie dort die Abholzeiten um 9:00 und 14:00 Uhr!

Das Ergebnis der PCR-Tests liegt in der Regel nach 24 Stunden vor und ist für die Schule 72 Stunden nach Probenabgabe gültig. In der Bergheidengasse erfolgt seit 19. April 2022 immer mittwochs die Kontrolle der Testergebnisse. Dies geschieht verpflichtend über die GreenCheckApp mittels Testzertifikat (ausgedruckt oder am Smartphone mit QR-Code). Ein anonymes Testergebnis ohne Identitätsnachweis kann als Testnachweis nicht verwendet werden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Der Weg zum Testergebnis

Kurzanleitung

Sollten Schüler/innen bzw. Studierende zum Zeitpunkt der Kontrolle der Testergebnisse nicht anwesend sein, haben sie in der ersten Unterrichtsstunde, in der sie wieder anwesend sind, ihr Testergebnis dem/der unterrichtenden Klassenlehrer/in unaufgefordert vorzuweisen.

Informieren Sie im Falle eines positiven Testergebnisses oder der Klassifizierung als Kontaktperson umgehend Ihren Jahrgangs-/Klassenvorstand/-vorständin bzw. Ihre Studienkoordinatorin!

Alle Schüler/innen und Studierenden erhalten Testsets im Sekretariat bzw. beim Portier, sie können auch in jeder Wiener BIPA-Filiale abgeholt werden.


#bergheidengasseimpft

(18. Februar 2022)

Seit mehr als einem Jahr gibt es in Österreich die Corona-Schutzimpfung. Sie ist sicher, wirksam und schützt zuverlässig vor einem schweren Krankheitsverlauf. Seitdem haben sich in Österreich 7 von 10 Personen impfen lassen und damit einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der eigenen Gesundheit und ihrer Mitmenschen geleistet. An der Bergheidengasse sind es 8 von 10 Schüler/inne/n bzw. Studierenden.

Die Mehrzahl ist bereits mit der wichtigen 3. Impfung geschützt – ein entscheidender Meilenstein! Auf Grund geänderter medizinischer Empfehlungen, hat sich auch die Gültigkeit der Impfzertifikate (Grüner Pass) geändert. Melden Sie sich gleich jetzt für Ihre „Booster-Impfung“ an! In Wien gibt es zudem an mehreren Orten die Möglichkeit sich ohne Termin impfen zu lassen.

Im Hinblick auf ein sicheres Schuljahr ist es unser Ziel, dass jede Person geimpft wird, für die die Impfung empfohlen ist. Die COVID-19-Impfung ist kostenfrei. Schüler/innen bzw. Studierende werden bei Bedarf vom Unterricht freigestellt.

Unsere Schulärztinnen stehen nach Voranmeldung über das Sekretariat auch für telefonische Impfberatungsgespräche zur Verfügung.

Information der Stadt Wien zur Corona-Schutzimpfung

FAQ zur Corona-Schutzimpfung

Schreiben des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Polaschek, und der Elternvertreter/innen vom 17. Jänner 2022

Jetzt anmelden!


Hinweise für den Schulbesuch

(31. Mai 2022)

Seit 21. März 2022 werden seitens der Gesundheitsbehörden Kontaktpersonen der Kategorie 1 (K1) nicht mehr abgesondert, sondern unterliegen nur mehr einer Verkehrsbeschränkung. Details finden Sie unter Vorgehensweise bei COVID-19 (Verdachts-) Fällen.

Die Gesundheitsbehörde kann darüber hinaus auch einzelne Jahrgänge bzw. Klassen oder Standorte nach dem Epidemiegesetz vorübergehend schließen, sollte dies zur Eindämmung eines lokalen Infektionsgeschehens erforderlich sein.

Sicher in die Schule! Welcher Nachweis gilt?

Geimpft

  • 3 Impfungen gegen COVID-19 sind absolviert
    Gültigkeit: 365 Tage ab der letzten Impfung
  • 2 Impfungen gegen COVID-19 sind absolviert
    Gültigkeit: 180 Tage und bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 210 Tage ab der letzten Impfung
  • Eine bereits genesene Personen hat die 2. Impfung absolviert
    Zwischen dem positiven PCR-Test und der 1. Impfung müssen mindestens 21 Tage, zwischen der 1. und 2. Impfung mindestens 90 Tage verstrichen sein.
    Gültigkeit: 270 Tage ab dem Tag der letzten Impfung

Getestet

  • negatives Ergebnis eines PCR-Tests
    Gültigkeit: 72 Stunden ab Probenahme
  • negatives Ergebnis eines Antigentests in der Schule oder von einer befugten Stelle
    Gültigkeit: 24 Stunden ab Probenahme

Genesen

  • Genesungsnachweis über eine überstandene Infektion
    Gültigkeit: 180 Tage
  • ärztliche Bestätigung über eine überstandene molekularbiologisch bestätigte Infektion
    Gültigkeit: 180 Tage
  • Absonderungsbescheid für eine nachweislich infizierte Person
    Gültigkeit: 180 Tage vor der vorgesehenen Testung

Vorgehensweise bei COVID-19 (Verdachts-) Fällen

(31. März 2022)

Die Pandemie stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Zudem ist auch die Handlungsfähigkeit der Schule sehr stark von externen Instruktionen abhängig. Wir wollen Sie daher an dieser Stelle über die definierten Vorgehensweisen informieren.

Bitte melden Sie positive Testergebnisse bzw. Klassifizierungen als Kontaktperson umgehend Ihrem/Ihrer Jahrgangs-/Klassenvorstand/-vorständin bzw. Ihrer Studienkoordinatorin!

Unter Kontaktpersonen (Ansteckungsverdächtigte) versteht man Personen mit einem wie unten definierten Kontakt zu einem COVID-19-Fall.

Bei schwerer oder andauernder Symptomatik kann die infektiöse Periode gegebenenfalls auch länger dauern.

Kontaktpersonen der Kategorie 1 (K1) sind Kontaktpersonen mit hohem Infektionsrisiko. Sie werden definiert als

Nicht als K1 zu klassifizieren sind

Quarantänemaßnahmen für K1

Information der Stadt Wien für K1-Kontaktpersonen

Information der Stadt Wien bei Auftreten eines COVID-19-Erkrankungsfalls im Jahrgangs-/Klassenverband

Behördliches Vorgehen in Schulen

Maßnahmen bei konkretem COVID-19-Verdachtsfall

Maßnahmen und Meldung bei einem positiv getesteten COVID-19-Fall


Gespräche mit Obsorgeberechtigten

(7. Apri 2022)

Bei Gesprächen mit Erziehungsberechtigten ist eine FFP2-Maske zu tragen. Alternativ können solche Gespräche auch im virtuellen Raum geführt werden. Um Voranmeldung beim/bei der Klassenlehrer/in wird gebeten.


Information zu den abschließenden Prüfungen im Haupttermin 2021/22

(31. Mai 2022)

Im Haupttermin 2021/22 gibt es einige covidbedingte Anpassungen, die Abweichungen zur regulären Prüfungsordnung darstellen.

Hygiene- und Präventionsvorschriften

Nach Ende der Sicherheitsphase dürfen Prüfungsorte von den Kandidat/inn/en bis inkl. 1. Juni an jenen Tagen betreten werden, für welche sie einen Nachweis über ein negatives PCR-Testergebnis, ein Ergebnis eines Antigentests einer befugten Stelle auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, oder ein negatives Ergebnis eines unmittelbar in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Antigen-Selbsttests vorlegen. Auch hier ist auf Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden. Ab 2. Juni 2022 werden PCR-Testungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Dieses Aussetzen der Testpflicht gilt dann auch für Kandidaten bei abschließenden Prüfungen.

Das jeweilige Hygiene- und Präventionskonzept des Prüfungsortes ist einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen oder Anweisungen zur Sicherheit und Hygiene können Personen, insbesondere Prüfungskandidat/inn/en, von der abschließenden Prüfung ausgeschlossen werden.

Für die Schüler/innen der 5. Jahrgänge und die Studierenden des 6AHA ordnet die Schulleitung ab 25. April 2022 bis zum Beginn der mündlichen Prüfungen ortsungebundenen Unterricht in Form eines IKT-gestützten Unterrichts an. Nur die Vorbereitungsstunden nicht aber der Ergänzungsunterricht finden in der Bergheidengasse statt.

Außerhalb der Prüfungstage gelten für Kandidat/inn/en während der Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen die Hygienemaßnahmen wie bei Schüler/inne/n bzw. Studierenden.

Ergänzungsunterricht

Seit 19. April 2022 bis zum Beginn der mündlichen Prüfungen bietet die Schulleitung zusätzliche Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung auf die abschließenden Prüfungen an. Etwaige schon vorhandene Förderangebote (wie z. B. die zusätzlichen Stunden aus REACT oder die klassischen Vorbereitungsstunden auf die mündlichen Prüfungen) bleiben davon unberührt.

Mündliche Prüfungen aller Abschlussjahrgänge und der 3FGA, Präsentationen und Diskussionen im Rahmen der Diplomarbeit für die Kandidat/inn/en des 6AHA

Die Prüfungen finden ab 10. Juni 2022 wieder in der Bergheidengasse statt.

Wenn Prüfungskandidat/inn/en aufgrund einer gerechtfertigten Verhinderung (Krankheit oder covidbedingte Abwesenheit) nicht zu einer mündlichen Prüfung antreten können, erhalten diese einen Ersatztermin oder treten im nächstmöglichen Termin erneut im mündlichen Prüfungsgebiet an. Im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung kommt es zu keinem Terminverlust.

Die Festlegung der Themenbereiche erfolgt nach Maßgabe der tatsächlich durchgenommenen Stoffgebiete.

Berücksichtigung der aus den Semesternoten ermittelten „Jahresnote“

Bei der Gesamtbeurteilung der Klausurprüfungen erfolgt eine Berücksichtigung der Leistungen der letzten Schulstufe, in der der Unterrichtsgegenstand unterrichtet wurde. Ermittelte „Jahresnote“ und Note der Klausurprüfung werden gleich gewichtet. Bei uneindeutiger Beurteilungsstufe wird die Note der Klausurprüfung stärker gewichtet. Für die Berücksichtigung ist ein so genannter Schwellenwert zu erreichen.

Auch bei der Gesamtbeurteilung der mündlichen Prüfungen erfolgt eine Berücksichtigung der Leistungen der letzten Schulstufe, in der der Unterrichtsgegenstand unterrichtet wurde. Ermittelte „Jahresnote“ und Note der mündlichen Teilprüfung werden gleich gewichtet. Bei uneindeutiger Beurteilungsstufe wird die Note der mündlichen Teilprüfung stärker gewichtet. Bei mündlichen Teilprüfungen ist die Anwendung der gesamthaften Beurteilung ausgeschlossen, wenn ein/e Prüfungskandidat/in an der jeweiligen Teilprüfung nicht mitgewirkt hat oder, wenn auch nur fahrlässig, eine Situation herbeigeführt hat, die eine Mitwirkung an der Prüfung verhindert hat.

Bei der Beurteilung eines Prüfungsgebiets werden die aus den Semesternoten ermittelte „Jahresnote“ berücksichtigt. Die beiden Semesternoten werden dabei gleich gewichtet. Bei Uneindeutigkeit entscheidet die Lehrkraft. Bei der schriftlichen Klausurarbeit muss dafür ein Schwellenwert von 30 Prozent erreicht werden. Diese Anforderung ist jedenfalls erfüllt, wenn eine Kompensationsprüfung positiv abgelegt wurde oder im Prüfungsgebiet Deutsch die Dimension „Inhalt“ in einer Teilaufgabe überwiegend erfüllt wurde. Wenn bei der Einbeziehung der Leistungen mehr als ein Unterrichtsgegenstand berücksichtigt werden muss, wird die Stundenanzahl der Unterrichtsgegenstände anteilsmäßig berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine eigens ermittelte Note, die die Basis für die Einbeziehung der Leistungen bildet. Ergibt sich eine Note mit einem Kommawert z.B. 2,5 wird auf 2 abgerundet, darüber wird aufgerundet.

Die folgenden Beispiele sollen das verdeutlichen:

Wie erfolgt die Ermittlung der „Jahresnote“?
Wintersemester 1, Sommersemester 2, ermittelte „Jahresnote“: 1 oder 2, je nach gutachterlicher Beurteilung der Lehrkraft

Ermittlung einer Jahresnote bei Prüfungsgebieten, die aus mehreren Unterrichtsgegenständen bestehen:
Zunächst wird die „Jahresnote“, wie oben beschrieben, für jeden betroffenen Unterrichtsgegenstand ermittelt:

Gesamthafte Beurteilung der Prüfungsgebiete:
Die schriftliche/praktische Gesamtnote wird nach Abschluss der Prüfungsgebiete festgelegt. Die Ermittlung der Gesamtnote erfolgt erst nach einer allfälligen Kompensationsprüfung. Auch Prüfungskandidat/innen, die eine Klausurarbeit negativ absolviert und den Schwellenwert erreicht haben, können zur Kompensationsprüfung antreten. Prüfungskandidat/inn/en, die den Schwellenwert nicht erreicht haben, erfüllen die Voraussetzung für die Einbeziehung der Semesternoten durch positive Absolvierung der Kompensationsprüfung. Nach der schriftlichen Klausurarbeit und der Kompensationsprüfung wird die Klausurprüfungsnote festgelegt. Für die Gesamtnote werden die ermittelten „Jahresnote“ und die Note im Prüfungsgebiet der Klausurprüfung herangezogen.
Für die gesamthafte Beurteilung der praktischen Prüfungsgebiete in der Hotelfachschule und der mündlichen Prüfungsgebiete muss kein Schwellenwert erreicht werden.
Die ermittelte „Jahresnote“ und die Note im Prüfungsgebiet der Klausurprüfung bzw. die Note im Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung werden für die Ermittlung der Gesamtnote gleichwertig berücksichtigt. Wenn sich daraus keine eindeutige Beurteilungsstufe ergibt, werden die Leistungen bei der abschließenden Prüfung stärker gewichtet, z. B.:
ermittelte „Jahresnote“: 1, 2 oder 3 (wird nur bei schriftlichen Klausurarbeiten berücksichtigt, wenn der Schwellenwert erreicht wurde)
Note im Prüfungsgebiet der Klausurprüfung bzw. der mündlichen Prüfung: 2
Beurteilung des Prüfungsgebiets („Gesamtnote“): 2


Jugendcoaching

(8. September 2021)

Die Angebote des Jugendcoaching Wien stehen den Schüler/inne/n, Eltern und Lehrenden auch in Zeiten von COVID-19 mit folgendem Angebot zur Verfügung:

Mit dem JUCO Chat (Montag bis Freitag, 9:30–15:30 Uhr) wird hier eine ebenfalls niederschwellige Beratungsmöglichkeit für Jugendliche angeboten, um ungestört mit den Jugendcoaches Kontakt aufzunehmen. Da es nicht immer möglich ist in Ruhe zu Hause zu telefonieren oder Videocalls zu führen, bietet der Chatroom hier eine zusätzliche Beratungsmöglichkeit und/oder Austausch für Jugendliche an.

Informationsblatt für Schüler/innen und Studierende sowie Obsorgeberechtigte

Schulplakat


Das Krisenteam der Bergheidengasse

(26. April 2022)

Das Krisenteam unterstützt die Schulleitung bei den erforderlichen organisatorischen und pädagogischen Vorkehrungen, die für die Fortführung des Unterrichts in den verschiedenen Ampelphasen erforderlich sind. Dem Krisenteam unter der Leitung von HR Mag. Anita Petschning gehören Mag. Markus Baier, OStR Mag. Werner Egger, Mag. Michael Ganser, Karin Gradwohl, OStR Mag. Beatrix Harreither, Jacqueline Hawel, Mag. Michael Hollauf, Kerstin Kadanka, OStR Mag. Dr. Markus Loew, Mag. Adriana Paunović, Mag. Silvia Pointner, Dr. Heidrun Simkovics, Daniel Stöckl, BEd, Christian Windisch, BEd, und Dipl.-Päd. Thomas Wordie an.

Wir laden alle im Haus ein, Schwachstellen und Risikostrukturen zu melden. Das Krisenteam ist unter der E-Mail-Adresse krisenteam@host-102687.webhosting.magentabusiness.at erreichbar.