Teilprüfung Mathematik und angewandte Mathematik: Kontakt

[et_pb_section bb_built=“1″ admin_label=“section“][et_pb_row admin_label=“row“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ background_size=“initial“][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ background_size=“initial“ _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen > Mathematik und angewandte Mathematik > Kontakt | Downloads | Kontakt

Teilprüfung Mathematik und angewandte Mathematik

Kontakt

Sollten Sie trotz sorgfältiger Durchsicht dieser Erläuterungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich während der Sprechstunden an an die Kontaktperson für die Zuteilung zu den Prüfern:

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Teilprüfung Deutsch: Kontakt

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen > Deutsch > Kontakt | Downloads | Kontakt

Teilprüfung Deutsch

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich während der Sprechstunden an einen der Prüfer:

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Teilprüfung Deutsch

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen > Deutsch | Downloads | Kontakt

Teilprüfung Deutsch

Seit April 2017 wird die BRP zentralisiert nach dem Format der standardisierten Reife- und Diplomprüfung durchgeführt. Details zur fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit finden Sie auf den Seiten der SRDP zur Reife- und Diplomprüfung in der Unterrichtssprache. Dort finden Sie auch den aktuellen Textsorten- und Operatorenkatalog.

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und Diskussion, beide werden einen Bezug zur schriftlichen Arbeit des Kandidaten aufweisen:
Präsentation: monologisches Sprechen; konkreter Präsentationsauftrag (unter Verwendung eines Präsentationsmediums/-hilfsmittels, wie zum Beispiel Flipchart, auch elektronische Präsentationsmedien)
Diskussion: Prüfungsgespräch mit konkretem Sprechanlass und Überprüfung der Diskursfähigkeit des Kandidaten
Die mündliche Aufgabenstellung ist nicht so formuliert, dass die Ausführung bereits vor der Prüfung (außerhalb der Vorbereitungszeit) vorbereitet werden kann. Es dürfen ausschließlich die in der Vorbereitungszeit verwendeten und erarbeiteten Unterlagen von dem Kandidaten zur mündlichen Teilprüfung mitgenommen werden. Das Ziel der mündlichen Prüfung ist nicht das Abprüfen von reinem Faktenwissen, sondern ein Überprüfen von Ausdrucks- und Diskursfähigkeit.

Sollten Sie trotz sorgfältiger Durchsicht dieser Erläuterungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich während der Sprechstunden an einen der Prüfer: Kontakt

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Kontakt

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen | Downloads | Kontakt

Kontakt

Höhere gewerbliche Bundeslehranstalt für Tourismus und
Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Bergheidengasse 5–19
1130 Wien

Sekretariat
Frau Nura Ibragimova

Tel.: +43/1/804 72 81/601 DW
Fax: +43/1/804 72 81/600 DW
E-Mail: office@bergheidengasse.at

Beratungszeiten Berufsreifeprüfung: Mittwoch von 12.30–15.00 Uhr

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Ansuchen

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung > Ansuchen | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen | Downloads | Kontakt

 

Ansuchen

 

Das Ansuchen ist im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse bei Frau Jacqueline Hawel einzubringen. Verwenden Sie dazu bitte das dafür vorgesehene Formular.

Zeugnisse bzw. Urkunden sind im Original und in Kopie bei der Abgabe des Ansuchens vorzulegen.

Der Inhalt des Ansuchens hat zu enthalten:

  • den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BRPG (Zeugnisse im Original und in Kopie!):
    • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969,
    • Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990,
    • mindestens dreijährige mittlere Schule,
    • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997,
    • mindestens 30 Monate umfassende Schule nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961,
    • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,
    • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,
    • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990,
    • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
    • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige,
    • erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
    • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
    • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002,
    • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012,
    • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997;
  • den Nachweis des Geburtsdatums (Kopie der Geburtsurkunde, bei Namenswechsel [Heirat etc.] ebenfalls in Kopie entsprechende Urkunde);
  • die Angabe, ob die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ schriftlich oder mündlich abgelegt wird (Die gewählte Prüfungsform gilt auch für eine allfällige Wiederholung dieser Teilprüfung);
  • Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich (Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 BRPG können diese Angaben auch einen Vorschlag für die Themenstellung und die inhaltliche Abgrenzung des fachlichen Umfeldes der Projektarbeit enthalten. Die Festlegung der Themenstellung und des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission.);
  • gegebenenfalls die in Aussicht genommene Anerkennung von Prüfungen gemäß § 8b Abs. 1 und 2 BRPG (Unterlagen zur Anrechnung von Teilen der BRP);
  • Angaben betreffend den Entfall einer Teilprüfung: Der Nachweis ist durch Vorlage eines entsprechenden Prüfungszeugnisses über eine in der Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten genannte, erfolgreich abgelegte Prüfung zu erbringen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nur die in der zitierten Verordnung taxativ aufgelisteten, erfolgreich abgelegten Prüfungen, nicht aber erfolgreich absolvierte Ausbildungen (ohne eine diese abschließende [Meister-, Lehrabschluss-, Befähigungs-, Abschluss-, Diplom-, Fach-] Prüfung zum Entfall der entsprechenden Teilprüfung führen können;
  • den beabsichtigten Zeitpunkt der abzulegenden Teilprüfung der BRP – siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Teilprüfungen

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen | Downloads | Kontakt

 

Teilprüfungen

 

Wählen Sie jene Teilprüfung, zu der Sie nähere Informationen wünschen!
Deutsch
Mathematik und angewandte Mathematik
Lebende Fremdsprache
Fachbereich

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Anmeldung zu den Prüfungen

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen | Downloads | Kontakt

Anmeldung zu den Prüfungen

Die Anmeldungen zu den Prüfungen (aber auch die Themenbekanntgabe für die Teilprüfung im Fachbereich) haben innerhalb der angegebenen Anmeldefrist (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse (Frau Jacqueline Hawel) zu erfolgen. Verwenden Sie dazu bitte dieses Anmeldeformular!

Beachten Sie bitte bei der Planung Ihrer Prüfungen, dass wir aufgrund der großen Zahl der Anmeldungen zu den schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG, gleichzeitig aber nur begrenzten Prüfungskapazitäten, die Zugänge zur Prüfung bzw. Präsentation und Diskussionen vor der Berufsreifeprüfungskommission an der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe seit dem Schuljahr 2011/12 nur nach der zeitlichen Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung (gemeinsam mit dem Entrichten der Prüfungsgebühr) ermöglichen können. Wir empfehlen daher eine langfristige Planung.

Für Kandidat/inn/en, die zur Externistenreife- bzw. Externistenreife- und Diplomprüfung, Externistenabschlussprüfung oder Externistendiplomprüfung bzw. zur Berufsreifeprüfung im Haupttermin 2021/22 antreten, erfolgt eine Berücksichtigung der Jahresnote/der aus den Semesternoten ermittelten „Jahresnote“, wenn bei der Anmeldung zur Prüfung die Leistungen der lehrplanmäßig letzten Schulstufe nachgewiesen werden können.

Die Liste mit den angemeldeten Kandidaten für den nächsten Termin der mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG finden Sie hier.

Wenn Sie gemäß § 3 Abs. 3 BRPG die Teilprüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 BRPG an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau ablegen (Projektarbeit – Antrag hiefür im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur BRP), hat die Abgabe der Arbeit spätestens im Rahmen der Anmeldung zur Präsentation bzw. Diskussion (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) zu erfolgen.

Nicht bestandene Teilprüfungen oder Teilprüfungen, die gemäß § 7 Abs. 3 BRPG nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach Ablauf von zwei Monaten höchstens dreimal wiederholt werden. (Diese Neuregelung ist am 1. September 2015 in Kraft getreten und gilt für Prüfungen, die ab diesem Zeitpunkt abgelegt wurden.)

Gemäß § 6 Abs. 1a BRPG sind die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung gemäß § 4 Abs. 4 BRPG, nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

BRP-Termine im aktuellen Schuljahr und im Schuljahr 2022/23

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen | Downloads | Kontakt

BRP-Termine im Schuljahr 2021/22 und 2022/23

Die Anmeldungen zu den Prüfungen (aber auch die Themenbekanntgabe für die Teilprüfung im Fachbereich) haben innerhalb der unten angegebenen Anmeldefrist im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse (Frau Jacqueline Hawel) zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass auch die Abgabe einer projektorientierten Arbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG spätestens im Rahmen der Anmeldung zur Präsentation und Diskussion (Termine zeitgleich mit den u. g. Terminen der mündlichen Prüfungen) zu erfolgen hat. Der Termin zur Präsentation und Diskussion kann entweder getrennt oder gemeinsam mit jenem der mündlichen Prüfung anberaumt werden.

Beachten Sie bitte bei der Planung Ihrer Prüfungen, dass wir aufgrund der großen Zahl der Anmeldungen zu den schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG, gleichzeitig aber nur begrenzten Prüfungskapazitäten, die Zugänge zur Prüfung bzw. Präsentation und Diskussionen vor der Berufsreifeprüfungskommission an der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe ab dem Schuljahr 2011/12 nur nach der zeitlichen Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung (gemeinsam mit dem Entrichten der Prüfungsgebühr) ermöglichen können.

Berücksichtigen Sie in Ihrer Prüfungsplanung außerdem, dass ab dem Schuljahr 2018/19 aus organisatorischen Gründen die Teilprüfung aus dem Fachbereich nur mehr zum Wintertermin angeboten wird. Wir empfehlen daher eine langfristige Planung.

schriftliche Klausurarbeit:

Sommertermin 2022 (Anmeldeschluss: Montag, 10. Jänner 2022):
Dienstag, 3. Mai 2022: Mathematik und angewandte Mathematik
Donnerstag, 5. Mai 2022: Deutsch
Freitag, 6. Mai 2022: Lebende Fremdsprache (Englisch)
Dienstag, 10. Mai 2022: Lebende Fremdsprache (Französisch)
Mittwoch, 11. Mai 2022: Lebende Fremdsprache (Spanisch)
Donnerstag, 12. Mai 2022: Lebende Fremdsprache (Italienisch)

Herbsttermin 2022 (Anmeldeschluss: Freitag, 10. Juni 2022):
Dienstag, 20. September 2022: Mathematik und angewandte Mathematik
Mittwoch, 21. September 2022: Deutsch
Donnerstag, 22. September 2022: Lebende Fremdsprache (Englisch)
Freitag, 23. September 2022: Lebende Fremdsprache (Französisch)
Mittwoch, 28. September 2022: Lebende Fremdsprache (Spanisch)
Donnerstag, 29. September 2022: Lebende Fremdsprache (Italienisch)

Wintertermin 2023 (Anmeldeschluss: Mittwoch, 16. November 2022):
Mittwoch, 11. Jänner 2023: Mathematik und angewandte Mathematik
Donnerstag, 12. Jänner 2023: Deutsch
Freitag, 13. Jänner 2023: Lebende Fremdsprache (Englisch)
Dienstag, 17. Jänner 2023: Lebende Fremdsprache (Französisch)
Mittwoch, 18. Jänner 2023: Lebende Fremdsprache (Spanisch), Fachbereich
Donnerstag, 19. Jänner 2023: Lebende Fremdsprache (Italienisch)

Sommertermin 2023 (Anmeldeschluss: Montag, 9. Jänner 2023):
Mittwoch, 3. Mai 2023: Mathematik und angewandte Mathematik
Freitag, 5. Mai 2023: Deutsch
Montag, 8. Mai 2023: Lebende Fremdsprache (Spanisch)
Dienstag, 9. Mai 2023: Lebende Fremdsprache (Englisch)
Mittwoch, 10. Mai 2023: Lebende Fremdsprache (Französisch)
Donnerstag, 11. Mai 2023: Lebende Fremdsprache (Italienisch)

Die Prüfungstermine und auch die Aufgabenstellungen der standardisierten schriftlichen Klausurarbeiten (Deutsch, Mathematik (bzw. Mathematik und angewandte Mathematik) und Lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch; in weiteren Sprachen nach Maßgabe einer Verordnung des zuständigen Bundesministers) werden seit 1. April 2017 durch den zuständigen Bundesminister zentral vorgegeben.

mündliche Kompensationsprüfung:

Sommertermin 2022 (Anmeldeschluss: Montag, 16. Mai 2022):
Mittwoch, 1., bzw. Donnerstag, 2. Juni 2022

Herbsttermin 2022 (Anmeldeschluss: Mittwoch, 5. Oktober 2022):
Mittwoch, 12. Oktober 2022

Wintertermin 2023 (Anmeldeschluss: Mittwoch, 25. Jänner 2023):
Mittwoch, 1. Februar 2023

Sommertermin 2023 (Anmeldeschluss: Mittwoch, 17. Mai 2023):
Mittwoch, 31. Mai, bzw. Donnerstag, 1. Juni 2023

Die Prüfungstermine und auch die Aufgabenstellung der mündlichen Kompensationsprüfung werden seit 1. April 2017 durch den zuständigen Bundesminister zentral vorgegeben.

mündliche Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG:

Bezugnehmend auf zahlreiche Anfragen bezüglich des Entfalls von mündlichen Prüfungen in der Berufsreifeprüfung, darf festgehalten werden, dass sich die Rahmenbedingungen der Berufsreifeprüfung nicht ändern. Die Teilprüfungen sind in der im BRP-Gesetz geregelten Form abzulegen: Im Prüfungsgebiet Deutsch und im Fachbereich ist daher eine mündliche Teilprüfung abzulegen. Englisch ist, nach Wahl der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten, schriftlich oder mündlich abzulegen.

Sommertermin 2022 (Anmeldeschluss: Montag, 2. Mai 2022):
Montag, 27. Juni 2022 – Keine Teilprüfungen Fachbereich!
Achtung: Auf Grund von Umbauarbeiten in der Bergheidengasse und der zu erwartenden Lärmbelästigung finden die Prüfungen bzw. die Präsentationen und Diskussionen an diesem Tag in der Business Academy BHAK/BHAS Wien 13, 1130 Wien, Maygasse 43, im Raum 115 (1. Stock) statt.

Herbsttermin 2022 (Anmeldeschluss: Mittwoch, 24. August 2022):
Montag, 10., bzw. Dienstag, 11. Oktober 2022– Keine Teilprüfungen Fachbereich!

Wintertermin 2023 (Anmeldeschluss: Montag, 9. Jänner 2023):
Montag, 13., bzw. Dienstag, 14. Februar 2023

Sommertermin 2023 (Anmeldeschluss: Montag, 2. Mai 2023):
Montag, 26., bzw. Dienstag, 27. Juni 2023 – Keine Teilprüfungen Fachbereich!

Die Beginnzeiten der Prüfungen werden im Schaukasten der Schule (1. Stock) ausgehängt. Die Prüfungskandidaten haben sich zu Beginn jeder Teilprüfung mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Um pünktliches Erscheinen und eine dem Anlass entsprechende Kleidung wird gebeten!

Die Liste mit den angemeldeten Kandidaten für den nächsten Termin der mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG finden Sie hier.

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Gebühren

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.12.2″]

BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen | Downloads | Kontakt

Gebühren

Als Prüfungskandidat haben Sie gemäß § 11 Abs. 2 BRPG eine Prüfungsgebühr vor Antritt der Prüfung zu entrichten. Die Einzahlung/Überweisung hat rechtzeitig zu erfolgen, sodass die Prüfungsgebühr spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin am Konto der Schule eingelangt ist. Ohne rechtzeitig entrichtete Prüfungsgebühr ist ein Antritt zur Prüfung nicht möglich! Die Prüfungsgebühr ist auf das Konto der Schule zu überweisen:
IBAN: AT62 0100 0000 0523 0947
BIC: OPSKATWW
Im Feld „Zahlungsreferenz“ ist – soweit nicht aus dem Auftraggeber/Einzahler ersichtlich – der Name des Kandidaten sowie in jedem Fall die Teilprüfung anzuführen, die Sie ablegen wollen.

Beachten Sie bitte bei der Planung Ihrer Prüfungen, dass wir aufgrund der großen Zahl der Anmeldungen zu den schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG, gleichzeitig aber nur begrenzten Prüfungskapazitäten, die Zugänge zur Prüfung bzw. Präsentation und Diskussionen vor der Berufsreifeprüfungskommission an der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe ab dem Schuljahr 2011/12 nur nach der zeitlichen Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung (gemeinsam mit dem Entrichten der Prüfungsgebühr – s. u.) ermöglichen können. Wir empfehlen daher eine langfristige Planung.

Folgende Gebühren gelten für Teilprüfungen bzw. deren Wiederholung nach den alten Prüfungsbestimmungen (1. September 2021 bis 31. August 2022):

Anmeldung (Ansuchen zur Zulassung zur BRP): EUR 14,30
je Beilage: EUR 3,90
Prüfungsgebühr schriftliche Klausur: EUR 54,80
Prüfungsgebühr mündliche Prüfung: EUR 46,50
Zeugnis: EUR 14,30

Mit der Wirksamkeit der Umstellung der Externistenreifeprüfung bzw. Externistenreife- und Diplomprüfung gemäß Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge auf die neuen Prüfungsbestimmungen gelten auch für die BRP folgende Gebühren für Teilprüfungen nach den neuen Prüfungsbestimmungen (1. September 2021 bis 31. August 2022):

Anmeldung (Ansuchen zur Zulassung zur BRP): EUR 14,30
je Beilage: EUR 3,90
Prüfungsgebühr schriftliche Klausur bei standardisierten Prüfungen: EUR 22,30
Prüfungsgebühr schriftliche Klausur bei nicht standardisierten Prüfungen: EUR 32,90
Prüfungsgebühr mündliche Kompensationsprüfung: EUR 29,10
Prüfungsgebühr mündliche Prüfung: EUR 22,30
Zeugnis: EUR 14,30

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]